Für die Einen klein, praktisch und gut, für die Anderen, schnell, gefährlich und vor allem missverstanden.
Ursprünglich gedacht als Alternative zum Auto, zur Förderung eines Mobilitätsmix‘, und somit zur Schonung der Umwelt. Das sind die Argumente, die für den Einsatz der E-Scooter in deutschen Innenstädten sprechen. Leider ist seit dem Einsatz der zweirädrigen Flitzer jedoch das Gegenteil eingetreten.
Die kleinen, bis zu 35 h/km schnellen E-Scooter werden fast ausschließlich für die Überbrückung sehr kurzer Distanzen eingesetzt. Wegstrecken, die sonst zu Fuß zurückgelegt worden wären.
In Deutschland zählen wir 47 Mio. zugelassene PKW. Laut statistischem Bundesamt besitzen rund 700 von 1.000 Einwohnern ein Auto. In Zeiten des steigenden Umweltbewusstseins ist es alarmierend, dass 50% aller mit dem Auto zurückgelegten Fahrten kürzer sind als 5 km. Nachvollziehbar also die ursprüngliche Hoffnung, dass mithilfe der E-Scooter im Sinne der Umweltschonung, das Auto stehen bleibt und durch den Elektroroller ersetzt wird. Ein Experiment, das bis auf weiteres als gescheitert betrachtet werden kann.
Die Ordnungs- und Verkehrsämter der Städte Essen oder Düsseldorf beobachten zudem rücksichtlose Fahrten auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, oftmals zu zweit und in extrem gefährdender Manier. Das Parken der Roller erfolgt jederzeit und überall – ohne Rücksicht. Die Beschwerden bei den zuständigen Stellen in den Städten häufen sich.
Ergänzend zu dieser Problematik steigt die Zahl der Anbieter, die Elektroroller zur Verfügung stellen, weiter an. Zusätzlich zum ohnehin belastenden Autoverkehr werden die Innenstädte von rasenden Rollern überflutet. Die Polizei setzt auf verstärkte Kontrollen, um dieser Schar von E-Mobilisierten Herr zu werden. Aufklärende Gespräche durch die Beamten sowie die Verhängung von Geldbußen soll das Bewusstsein für das Fehlverhalten schärfen.
Wer die E-Scooter als Spaßmobil nutzt, denkt nicht daran, dass beim Fahren die Straßenverkehrsordnung greift. So ist das Telefonieren bei der Fahrt, die falsche Nutzung der Verkehrsflächen sowie das Fahren zu zweit nicht zulässig und kann die Verhängung von erheblichen Bußgeldern zur Folge haben.